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Betriebliche Altersvorsorge - Die Metallrente

Im Rahmen der Rentenreform wurde auch die betriebliche Altersvorsorge gestärkt.

Seit 1. Januar 2002 haben alle Beschäftigten nun die Wahl zwischen

  • dem Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrags mit einer Versicherung, einer Bank oder anderen Finanzdienstleistern

    und
  • der Entgeltumwandlung (brutto oder netto) im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, die über den Arbeitgeber abgewickelt wird, sofern bei tarifvertraglich organisierten Beschäftigten eine tarifvertragliche Vereinbarung besteht.

Die betriebliche Variante sieht vor, dass ein Teil der Lohn- oder Gehaltsansprüche nicht ausgezahlt wird, sondern in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließen.
Dies können in der Regel folgende Entgeltbestandteile sein:

• Sonderzahlungen wie z.B. das 13. Monatseinkommen
• Teile Ihres monatlichen Entgelts
• Vermögenswirksame Leistungen
• Zusätzliches Urlaubsgeld

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gegenüber einer privaten Lösung ergeben sich vor allem aus folgenden Punkten:

  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge profitieren Sie von „Gruppenrabatten“, die Ihr Arbeitgeber an Sie weitergibt. Daraus ergibt sich für Sie ein sehr günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht Ihnen im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge auch die „Bruttoentgeltumwandlung“.
    Dies verschafft Ihnen sofortige Steuervorteile auf den vollen Umwandlungsbetrag1, der außerdem bis zum Jahr 2008 von der Sozialversicherungspflicht befreit ist.
  • In der betrieblichen Altersversorgung konnten Sie bis Ende 2004 auch die Pauschalversteuerung in Anspruch nehmen. Dabei wurde der Beitrag anstatt mit Ihrem persönlichen Steuersatz pauschal mit nur 20% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet.
    Für Neuverträge ab Januar 2005 ist diese Möglichkeit nicht mehr vorgesehen.
  • Innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie aber auch die Möglichkeit – wie bei der privaten Altersvorsorge –, die „Riester“-Förderung im Rahmen der „Nettoentgeltumwandlung“ zu nutzen.
  • Die betriebliche Altersversorgung bietet Ihnen – wie die private Altersvorsorge – die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen und der Berufsunfähigkeit.
  • Sie können jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung umwandeln, dies sind 2005 höchstens EUR 2.496 (4% von derzeit EUR 62.400 p.a). Darüber hinaus können noch EUR 1.800 steuerfrei umgewandelt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Ihre zuständige Verwaltungsstelle


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